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Messe Giessen GmbH GmbH, Stand: 20.08.2012
Nutzungsbedingungen des öffentlichen WLAN-Dienstes der Messe Giessen GmbH GmbH
1. Gegenstand
Nachfolgende Bestimmungen regeln dem Telekommunikationsgesetz (TKG) folgend, die Nutzung des öffentlichen WLAN-Dienstes der Messe Giessen GmbH GmbH durch Aussteller und Besucher. Dieser öffentliche WLAN-Dienst erlaubt kabellosen Zugang zum Internet.2. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis zur Messe Giessen GmbH GmbH kommt durch Login (Absenden der Anmeldedaten) des Kunden in das WLAN Portal der Messe Giessen GmbH GmbH (Angebot) und Freischaltung des WLAN Zugangs (Annahme) durch die Messe Giessen GmbH GmbH zustande. Erfolgt ein mehrmaliger Login in das WLAN Portal mit dem gleichen dem Kunden von der Messe Giessen GmbH GmbH zur Verfügung gestellten Benutzernamen und Passwort, so wird nur der erstmalige Login als Angebot zur Begründung eines Vertragsverhältnisses gewertet. IPs der freigeschalteten Geräte werden zum Nachweis missbräuchlicher Verwendung von der Messe Giessen GmbH GmbH gespeichert.3. Leistungen der Messe Giessen GmbH GmbH
Die Messe Giessen GmbH GmbH stellt dem Kunden im kompletten Innengelände im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen kostenpflichtigen Zugang zum Internet über WLAN zur Verfügung. Mit Hilfe der WLAN-Technologie erfolgt eine kabellose Datenübertragung zwischen WLAN-Dienst und WLAN-fähigem Endgerät des Kunden. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der momentanen Netzauslastung, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalte-Anbieters und den technischen Voraussetzungen des Endgerätes abhängig. Für die Nutzung des öffentlichen WLAN-Dienstes ist ein betriebsbereites Endgerät (z. B. Laptop oder PDA) mit einer WLAN-fähigen Schnittstelle Voraussetzung. Weiterhin müssen ein geeignetes Betriebssystem, Web-Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll installiert sein. Ein Login ist nur über die dem Kunden von der Messe Giessen GmbH GmbH zugewiesenen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) möglich. Zugangsdaten können an Kasse und Information erworben werden. Der öffentliche WLAN-Dienst wird mit einer Nutzungsdauer von einer Stunde als Volumentarif angeboten. Dieser Zugang ist nach Aktivierung nur am gleichen Tag für die Dauer von insgesamt einer Stunde gültig. Die Stunde kann in beliebigen Abschnitten verbraucht werden. Eine Rückerstattung von nicht genutzten Minuten erfolgt nicht. Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Laptop/PDA des Kunden und dem öffentliche WLAN-Dienst wird unverschlüsselt übertragen. Daten der zwischen dem Laptop/PDA und dem öffentlichen WLAN-Dienst aufgebauten Verbindung können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Eine Sicherung des Datenverkehres innerhalb der WLAN Versorgung kann erst durch Nutzung einer speziellen Sicherungssoftware durch den Kunden erfolgen.4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Es obliegt dem Kunden eine spezielle Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist. Die Leistungen des öffentlichen WLAN-Dienstes dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere ist der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen, es sind die Leistungen nicht für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze zu nutzen und es dürfen keine ausführbaren Routinen (z. B. Spyware, Dialer, usw.) automatisch, nicht autorisiert und versteckt auf Rechner der Internet-Nutzer übertragen werden. Es dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Messe Giessen GmbH GmbH schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten. Die Messe Giessen GmbH GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des öffentlichen WLAN-Dienstes und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des öffentlichen WLAN-Dienstes verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht die Messe Giessen GmbH GmbH unverzüglich darüber zu unterrichten. Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich und nachhaltig, so ist die Messe Giessen GmbH GmbH berechtigt, auf Kosten des Kunden den Zugang zum öffentlichen WLAN-Dienst zu sperren.5. Inhalteverantwortung
Die Messe Giessen GmbH GmbH stellt über WLAN einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Messe Giessen GmbH GmbH, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensstiftende Software (z.B. Viren) enthalten. Der Kunde ist für Inhalte, welche er über den öffentlichen WLAN-Dienst abruft, einstellt oder die in irgendeiner Weise von ihm verbreitet werden, gegenüber der Messe Giessen GmbH GmbH und Dritten selbst verantwortlich.6. Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Zugangsdaten für den öffentlichen WLAN-Dienst gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte zu überlassen.7. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Kunde hat bei Bestellung an Information oder Kasse die bei Beauftragung jeweils gültigen Preise zu entrichten. Er erhält dafür Voucher mit Zugangsdaten. Auf Wunsch kann eine Quittung verlangt werden.8. Haftungsbeschränkung
Die Messe Giessen GmbH GmbH haftet nicht für Schäden, welche durch Nutzung des öffentlichen WLAN-Dienstes entstehen können. Eine Haftung der Messe Giessen GmbH GmbH nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen Arglist oder einer Garantie bleibt unberührt.9. Sonstige Bestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.Messe Giessen GmbH GmbH, Stand: 20.08.2012